Die BH St. Pölten untersagt ab sofort alle brandgefährlichen Tätigkeiten (z.B. Rauchen und jegliches Entzünden von Feuer) im Wald und Waldrandnähe. Details können Sie dem folgenden Dokument entnehmen: Waldbrand_VO_BHPL_2022.pdf
Die BH St. Pölten untersagt ab sofort alle brandgefährlichen Tätigkeiten (z.B. Rauchen und jegliches Entzünden von Feuer) im Wald und Waldrandnähe. Details können Sie dem folgenden Dokument entnehmen: Waldbrand_VO_BHPL_2022.pdf